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Allgemeines zum Bundesprogramm

Das Programm Gründercoaching Deutschland der KfW Mittelstandsbank richtet sich an junge Unternehmen, deren Gründung bzw. Übernahme nicht länger als fünf Jahre zurück liegt. Ziel ist es, junge Unternehmer durch Beratung in den ersten Jahren der Selbstständigkeit durch Beratung zu unterstützen. Gefördert werden alle Themen, die die Tätigkeit als Unternehmer betreffen. Die Inhalte des Coachings legt der Gründer selbst fest. Steuer- und Rechtsberatung dürfen nicht Bestandteil des Coachings sein.

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Antragstellung

Um einen Zuschuss für ein Coaching zu beantragen, müssen Sie folgende Unterlagen per Post in schriftlicher Form bei uns einreichen:

  1. Antrag Gründercoaching Deutschland im Original
  2. bei  Beantragung  der  besonderen   Förderung  von Existenzgründern aus der Arbeitslosigkeit zusätzlich: (gegebenenfalls vorläufige(r)) Bewilligungsbescheid(e) über Leistungen nach § 57 SGB III (Gründungszuschuss), § 20 SGB II (Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts), § 29 SGB II (Einstiegsgeld) oder § 16 Abs. 2 S.1 SGB II (sonstige weitere Leistungen) als amtlich beglaubigte Kopie beziehungsweise als Abschrift von der Arbeitsagentur.
  3. Businessplan
  4. gegebenfalls Bescheinigung über Nicht-Vorsteuerabzugsberechtigung vom Finanzamt oder Steuerberater im Original.

 
Wichtige Hinweise:

  • Die Bearbeitungsgebühr des Antrags auf Gründercoaching Deutschland beim Institut für Freie Berufe beträgt 95,00 Euro.
  • Die Bearbeitungszeit beträgt mindestens drei Wochen.
  • Erst nach Antragsstellung und der Zusage  durch die KfW dürfen Sie den Coachingvertrag mit dem von Ihnen ausgewählten Coach abschließen.
  • Rufen Sie uns vor der Antragstellung an und lassen sich alle Schritte bei der Beantragung persönlich erklären!

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Downloads / Formulare

Hier finden Sie den Link für das Gründercoaching Deutschland

Antrag Gründercoaching Deutschland


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Zuschüsse bei Gründungen aus der Arbeitslosigkeit heraus

Existenzgründer aus der Arbeitslosigkeit erhalten im Rahmen dieses Programms im ersten Jahr eine besondere Förderung, sofern an sie im ersten Jahr der selbstständigen Tätigkeit ein Gründungszuschuss (§ 57 SGB III), Einstiegsgeld (§ 16 Abs.2 Satz 2 und § 29 SGB II), Regelleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (§ 20 SGB II) oder sonstige weitere Leistungen (§ 16 Abs. 2 Satz 1 SGB II) zur Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit erbracht werden oder wurden. 

Existenzgründer aus der Arbeitslosigkeit, die die o.g. Leistungen nach SGB II oder SGB III beziehen, erhalten im gesamten Bundesgebiet einen Zuschuss von 90 % des Beraterhonorars bei einer maximalen Bemessungsgrundlage von 4000 Euro. Das maximal förderfähige Tageshonorar beträgt 800 Euro. Ein Tagewerk umfasst 8 Stunden pro Tag. Das insgesamt vertraglich zu vereinbarende Netto-Beraterhonorar darf die Bemessungsgrundlage von maximal 4000 Euro nicht überschreiten.

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Zuschüsse für Selbständige (bis zu fünf Jahre nach der Gründung)

Existenzgründer erhalten grundsätzlich im Geltungsbereich der neuen Bundesländer einen Zuschuss in Höhe von 75 %, im Geltungsbereich der alten Bundesländer einschließlich Berlin einen Zuschuss in Höhe von 50 % des Honorars bei einer maximalen Bemessungsgrundlage von 6000 Euro.

Das maximal förderfähige Tageshonorar beträgt 800 Euro. Ein Tagewerk umfasst 8 Stunden pro Tag. Das insgesamt vertraglich zu vereinbarende Nettoberaterhonorar darf die Bemessungsgrundlage von maximal 6000 Euro nicht überschreiten.

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Ansprechpartner

Viktoriya Gruber
Diplom-Betriebswirtin (FH)
Koordination des KfW Coachings
E-Mail: Viktoriya.Gruber (et) ifb.uni-erlangen.de
Sprechzeiten: Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 9.30 -17.00 Uhr

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Informationen zu anderen angebotenen Programmen

Landesprogramm ("Vorgründungs- & Nachfolgecoaching Bayern")

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